BILLARD CARD 'all you can play' Antrag auf Mitgliedschaft / Allgemeine Vertragsbedingungen 1.Vertragsparteien Vertragsparteien sind: Die Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR; Südstern 6; 10961 Berlin und das im Aufnahmeantrag eingetragene Mitglied. Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' die Annahme des Antrags nicht innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied ablehnt. Sofern dem Antrag stellenden Mitglied während dieser Zeit eine BILLARD CARD ausgestellt wurde, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages. Vom Mitglied bezahlte Beiträge oder Gebühren werden in diesem Fall nach Rückgabe der BILLARD CARD von der 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' erstattet. 2. Vertragsdauer & Kündigungsfrist Der Mitgliedsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten und den Resttagen des bei Vertragsabschluss laufenden Monats geschlossen, und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, falls er nicht von einer der beiden Parteien spätestens 1 Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Vertrag jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich gekündigt werden. Das Mitglied erhält das Recht, die Mitgliedschaft während der ersten 12 Monate für einen Monat beitragsfrei ruhen zu lassen. Der Zeitraum muss vorher mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich (e-mail reicht aus) angekündigt werden. In dieser Zeit stehen dem Mitglied die Leistungen der BILLARD CARD 'all you can play' nicht zur Verfügung. Nimmt das Mitglied diese Möglichkeit in Anspruch, so verlängert sich der Vertrag um einen Monat. 3. Monatsbeitrag & Zahlungsweise Der Monatsbeitrag beträgt: 39,- € , bzw. 1,30 €/Tag für den ersten Monat (inkl. der ges.MwSt.). Die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,- € (inkl. der ges.MwSt.). Die Zahlung erfolgt monatlich im voraus per Banklastschrift. Der erste Monatsbeitrag ist zusammen mit der Aufnahmegebühr in bar / per EC bei Vertragsabschluss zu entrichten. Bei Zahlung des Jahresbeitrags im voraus wird ein Nachlass in Höhe von 10 % gewährt. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 4. Leistungen & Pflichten Das Mitglied ist berechtigt, in den nachfolgend bezeichneten Billardsalons sämtliche Billardtische innerhalb der dortigen Öffnungszeiten kostenfrei zu nutzen: BILLARDAIRE – Monumentenstr.35 – 10829 Berlin – 784 11 77 – www.billardaire.de Q-CLUB – Forster Str.5 – 10999 Berlin – 616 214 90 – www.q-club-billard.de Das Mitglied erhält auf alle Katalog-Artikel (mit Ausnahme von Billardtischen, -tüchern & -kugeln) der Firma BILLARD SERVICE BERLIN – Südstern 6 – 10961 Berlin – 633 76 433 – www.billardserviceberlin.de einen Rabatt in Höhe von 20 %. Jedes Mitglied erkennt die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung der Billardsalons an. Zum Nachweis der Mitgliedschaft erhält das Mitglied bei der Anmeldung eine Chipkarte (BILLARD CARD), die nur Gültigkeit besitzt, wenn sie eigenhändig vom Mitglied unterschrieben ist. Der Verlust der Karte ist der 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' unverzüglich anzuzeigen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben. Zum Zweck der Legitimation wird eine elektronische Bilddatei des Mitglieds erstellt und gespeichert. Das Mitglied verpflichtet sich, die BILLARD CARD nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber der 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' für Schäden aufgrund Missbrauchs der BILLARD CARD, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 200,- €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt der 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesen Betrag. 5. Datenschutz Die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' versichert, dass die Vertragsdaten nur zu internen Verwaltungszwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 6. Sonstiges Mündliche Absprachen sind ungültig. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Die 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der 'Heydeck, Mewes & Weiershaus GbR' oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.